Der Gesetzgeber will in der behördenübergreifenden Verwaltung für einheitliche Datenströme sorgen. Damit haben wir kein Problem, wir bei Bittner machen das mit der eingesetzten Software schon seit Jahren so.
Wie immer in den letzten Jahren sind die Vorgaben des Gesetzgebers nur mit Aufwand zu realisieren. Aufwand der nötig ist, um alle Buchhaltung- und Jahresabschluss Systeme in der BRD und darüber hinaus einheitlich zu reglementieren. Taxonomie nennt man das.
Sie und wir sollten diese Anforderung als Herausforderung zur einmaligen Anpassung Ihres Rechnungswesens annehmen und auf alle möglichen Schonfristen etc. verzichten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Kontenrahmen Ihres Unternehmens auf E-Bilanz Verträglichkeit zu prüfen und ggf. anzupassen.
Dafür gibt es in unserer Kanzlei einen E-Bilanzcheck. Der Kontenplan und die rechtlichen Verhältnisse werden aufeinander abgestimmt und, wenn nötig, neu aufgebaut. Jetzt, ohne Zeitdruck.
Bitte vergessen Sie nicht, dass die E-Bilanz Daten direkt an die Betriebsprüfungsabteilung bei Ihrem Finanzamt geht. Die Qualität der übermittelten Daten wird künftige Prüfungen beeinflussen. Wir sind daher gut beraten, von Anfang an so zu arbeiten, dass es für eine außerordentliche Prüfung keinen Anlass gibt.
Wir haben Freiraum geschaffen, um diesen Check für Sie gegen geringe Kosten zu übernehmen, bitte sprechen Sie uns an.
Auch wenn Sie kein Mandant unserer Kanzlei sind, können wir Sie zum Thema E-Bilanz beraten, wir haben spezialisierte Fachleute zu diesem Thema.
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