07933 – 5 27 02 64 info@egner-steuerberater.de

Jahresabschluss – Rechtssicher, präzise & termingerecht

Der Jahresabschluss muss fristgerecht erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater ist entscheidend, um einen korrekten und optimierten Jahresabschluss zu erstellen. Die Digitalisierung spielt auch im Jahresabschluss eine immer größer werdende Rolle.

Analyse und Beratung
  • Jahresabschlussanalyse:
    • Analyse der Bilanz und GuV, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen.
    • Ermittlung von Kennzahlen und Ableitung von Handlungsempfehlungen.
  • Steuerliche Beratung:
    • Beratung zur steuerlichen Optimierung des Jahresabschlusses.
    • Hinweise auf steuerliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Gespräch mit dem Mandanten:
    • Erläuterung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Auswirkungen.
    • Besprechung von Fragen und Anliegen des Mandanten.
Erstellung des Jahresabschlusses
  • Bilanz:
    • Aufstellung der Bilanz, die das Vermögen und die Schulden des Unternehmens zum Bilanzstichtag darstellt.
    • Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
    • Erstellung der GuV, die die Erträge und Aufwendungen des Unternehmens im Geschäftsjahr gegenüberstellt.
    • Ermittlung des Jahresüberschusses oder -fehlbetrags.
Steuerliche Aspekte des Jahresabschlusses
  • Steuerliche Gewinnermittlung:
    • Überleitung des handelsrechtlichen Gewinns zum steuerlichen Gewinn.
    • Berücksichtigung von steuerlichen Sonderregelungen und Wahlrechten.
  • Rückstellungen:
    • Bildung und Bewertung von Rückstellungen für drohende Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten.
    • Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen.
  • Abschreibungen:
    • Berechnung und Verbuchung von Abschreibungen auf Anlagegüter.
    • Nutzung von Sonderabschreibungen und degressiven Abschreibungen.
  • Investitionsabzugsbetrag:
    • Nutzung und korrekte Darstellung des Investitionsabzugsbetrages.
  • Steuererklärungen:
    • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung.
    • Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt.

Erstellung von Handels- & Steuerbilanzen – Bilanzierung nach HGB und Steuerrecht

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Transparente Darstellung Ihrer Erträge und Aufwendungen

Anhang & Lagebericht – Pflichtbestandteile für Kapitalgesellschaften

Übermittlung an Finanzamt & Behörden – Sicher, fristgerecht und digital

Steuerliche Optimierung – Gestaltungsspielräume nutzen, um Ihre Steuerlast zu senken

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab:

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) sind zur Bilanzierung mit GuV, Anhang und ggf. Lagebericht verpflichtet.

Personengesellschaften &  Einzelunternehmen in bestimmten Konstellationen

Einzelunternehmer und Freiberufler können stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen.