
Erbschaftssteuer – Vermögen gezielt übertragen & Steuern sparen
Erbschaftssteuer – Was Sie wissen müssen
In Deutschland unterliegt geerbtes oder geschenktes Vermögen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dabei gelten Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten. Je nach Höhe der Erbschaft und Steuerklasse kann der Steuersatz zwischen 7 % und 50 % liegen. Eine frühzeitige Steuerplanung kann dazu beitragen, dass Ihre Erben möglichst wenig Steuern zahlen müssen. Die Steuerkanzlei Michael Egner berät Sie gerne dabei.
Die Erbschaftsteuerberatung sollte frühzeitig in die Nachfolgeplanung einbezogen werden. Die steuerlichen Regelungen können komplex sein und sich ändern, daher ist eine regelmäßige Überprüfung der Planung wichtig.
Die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer sind eng miteinander verbunden.
Mit der Steuerkanzlei Michael Egner sind Sie mit Ihren Erbschaftssteuerangelegenheiten in guten und erfahrenen Händen. Unser Beratungsspektrum bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer:
Steuerliche Grundlagen der Erbschaftssteuer
- Freibeträge:
- Kenntnis der aktuellen Freibeträge für verschiedene Verwandtschaftsgrade (Ehegatten, Kinder, Enkel usw.).
- Beratung zur optimalen Nutzung dieser Freibeträge.
- Steuerklassen:
- Erläuterung der verschiedenen Steuerklassen und deren Auswirkungen auf die Steuerlast.
- Beratung zur Gestaltung von Verhältnissen, um eine günstige Steuerklasse zu erreichen.
- Bewertung von Vermögenswerten:
- Korrekte Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten.
- Beratung zur Vermeidung von Überbewertungen, die zu einer höheren Steuerlast führen.
Steuerliche Optimierung:
- Nutzung von Gestaltungsspielräumen:
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Steueroptimierung, z. B. durch die Übertragung von Vermögenswerten auf verschiedene Personen.
- Beratung zur Gründung von Stiftungen oder anderen Strukturen zur Vermögensverwaltung.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung:
- Beratung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Vermögenswerten im Ausland.
- Immobilien:
- Spezielle Beratung zur Bewertung von Immobilien, und der Übertragung von Immobilien.
Besonderheiten für Unternehmer
- Betriebsvermögen:
- Spezielle Regelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen, um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern.
- Beratung zur Nutzung von Begünstigungen für Betriebsvermögen.
- Unternehmensbewertung:
- Korrekte Bewertung des Unternehmens, um die Erbschaftsteuerlast zu minimieren.
- Berücksichtigung von immateriellen Werten und zukünftigen Erträgen.
Nachfolgeplanung
- Testament und Erbvertrag:
- Beratung zur steueroptimalen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
- Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei der Verteilung des Vermögens.
- Schenkungen zu Lebzeiten:
- Beratung zur Nutzung von Schenkungen, um die Erbschaftssteuerlast zu reduzieren.
- Berücksichtigung der Freibeträge für Schenkungen und der 10-Jahres-Frist.
- Unternehmensnachfolge:
- Beratung zur steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge, um die Fortführung des Unternehmens zu sichern.
- Nutzung von Begünstigungen für Betriebsvermögen.
- Vorweggenommene Erbfolge:
- Beratung zu den möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge.
Verfahrensrechtliche Aspekte
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- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung:
- Unterstützung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der notwendigen Unterlagen.
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
- Einspruchsverfahren:
- Unterstützung bei der Einlegung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide.
- Vertretung vor dem Finanzgericht.
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung:
Strategische Steuerplanung– Gestaltungsmöglichkeiten zur Senkung der Erbschaftssteuer
Nutzung von Freibeträgen – Maximierung der steuerlichen Vorteile für Erben
Schenkungssteuer-Optimierung – Vermögensübertragungen frühzeitig regeln
Bewertung von Immobilien & Unternehmen – Steuerlich optimale Übertragung planen
Unterstützung bei Steuererklärungen – Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer rechtssicher abwickeln
Wie können Sie die Erbschaftssteuer senken?
Mit der richtigen Strategie lassen sich hohe Steuerzahlungen vermeiden. Möglichkeiten sind unter anderem:

Frühzeitige Schenkungen
Durch gestaffelte Schenkungen lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen.

Ehegatten- & Kinderfreibeträge ausschöpfen
Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €.

Immobilien steuerlich optimieren
Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.

Unternehmensnachfolge planen
Für Betriebsvermögen gibt es spezielle Steuererleichterungen.